Ab dem 1. Januar 2009 wird auf sämtliche Kapitalerträge eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben.
Zeitgleich entfällt die Spekulationsfrist, die bislang bei Einhalten der
12-Monats-Frist die Steuerfreiheit von Kursgewinnen gewährleistete.
Auch das Halbeinkünfteverfahren, gemäß dem Aktionäre Dividenden nur zur
Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuerten, wird dann nicht
mehr angewandt.
Diese neuen Bedingungen erfordern ggf. eine Anpassung der
Anlagestrategie. Ein Gremium aus Fachleuten und Spezialisten um
Fachbuchautor Klaus J. P.-Kilfitt hat für die veränderte Situation
maßgeschneiderte Lösungen entwickelt, welche diesen neuen Bedingungen
Rechnung tragen.
Unsere Experten empfehlen dringend, noch bis Ende 2008 zu investieren,
um von dauerhaft steuerfreien Kursgewinnen zu profitieren. So genannte
Superfonds bieten sich für eine neue Anlagestrategie unter
Berücksichtigung der Abgeltungssteuer an.
Prinzipiell ist allerdings nicht dazu zu raten, Anlageentscheidungen
ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Die
individuellen Anlageziele und der eigene Anlagerahmen sollten die
Grundlage für die gewählte Anlagestrategie bilden. Trotzdem sollten
Anlagestrategien auch den aktuell gegebenen steuerlichen
Rahmenbedingungen angepasst werden und bedürfen daher aktuell ggf. einer
Optimierung.
Unser Expertenteam berät seine Mandanten individuell und entwickelt gemeinsam mit ihnen die passende Lösungen.
Eine Investition noch vor dem 1. Januar 2009 etwa bietet den Vorteil,
dass der Anleger noch von den bestehenden Regelungen profitieren und
Kursgewinne auch weiterhin steuerfrei vereinnahmen kann. Gleiches gilt
für Direktinvestitionen in Aktien sowie für Aktienfonds und
Fondsvermögensverwaltungen.
Dabei sollte mittel- und langfristig berücksichtigt werden, dass es in
der Praxis selten bei einer Einzelinvestition bleibt. Nicht selten
werden Umschichtungen vorgenommen, um den Entwicklungen am Kapitalmarkt
zu begegnen. Die Besteuerung jeder einzelnen Umschichtung kann aber
vermieden werden, so Klaus J. P.-Kilfitt. Innerhalb eines Dach- oder
Superfonds können Umschichtungen steuerfrei abgewickelt werden, im
Gegensatz zu Transaktionen zwischen einzelnen Investmentfonds, auf
welche die Abgeltungssteuer erhoben wird. Dachfonds investieren in
einzelne Investmentfonds; Superfonds können darüber hinaus auch in
andere Anlageinstrumente investieren und bieten somit oft einen sowohl
unter Rendite- als auch unter Sicherheitsaspekten interessanten
Anlagemix.
Schnelles Reagieren auf veränderte Bedingungen ist wichtig für den
Anlageerfolg. Dieser Erfolg könnte aber künftig durch die mit jeder
Transaktion verbundene Besteuerung deutlich geschmälert –
schlimmstenfalls sogar vollständig konterkariert werden.
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