Montag, 20. September 2010

Die Currywurst und die Mehrwertsteuer ...

... oder, weshalb Wurstbudenbesitzer ohne Steuerberater aufgeschmissen sind.

Essen Sie gern Currywurst? Wenn Sie wieder einmal länger warten müssen, nicht meckern – der Wirt rechnet nur noch schnell die Sache mit der Mehrwertsteuer nach.

Für Pommes aus Süßkartoffeln muss der Wirt 19% MwSt. nehmen – normale Knolle oder die Frühkartoffel wird nur mit 7% berechnet. Die Gewürzmischung der beliebten Currywurst schlägt ebenfalls mit 19% zu Buche. Hätte die Currywurst nur ein Gewürz, könnte der Imbissbesitzer auch nur 7% veranschlagen – also z.B. beim Salz auf den Pommes. Die Soße der Currywurst aus Tomatensaft wird mit 7% MwSt. berechnet – nimmt der Wurstmann dagegen Ketchup, sind auch hier 19% MwSt. fällig. Auf dem Markt oder dem Feuerwehrfest zahlen Sie 19% MwSt. für die Currywurst. Beim Kirchenfest oder Kirchenmarkt hingegen müssen Sie auf die Currywurst gar keine Mehrwertsteuer zahlen.

Und passen Sie auf, wenn der Verkäufer Sie fragt: „Hier essen oder mitnehmen?“ Gleich verzehren kostet 7% MwSt. – wollen Sie (weil schlechtes Wetter ist) die Wurst aber mit ins Auto nehmen, kostet das ganze wieder 19% MwSt.

Die Details rund um die Wurst sind also ganz und gar nicht wurst.
Ein Gerücht ist hingegen, dass sich das alles ein Hanswurst ausgedacht hat …

Und wer das mit der Mehrwertsteuer jetzt mal noch genauer wissen will, dem sei dieser aufschlußreiche TV-Beitrag empfohlen:
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http://www.youtube.com/watch?v=aF5xTCJv4aI

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